"Wer ist der Anbieter Ihres AI-Systems?" - die Anbieterfrage
Diese Frage sieht administrativ aus. Das ist nicht der Fall. Es prüft, ob Sie wissen, welche Rolle - und damit welche Verpflichtungen - Sie unter Regulation (EU) 2024/1689, dem EU AI Act, haben. Es ist auch die einfachste Frage, falsch zu liegen, denn die intuitive Antwort ("OpenAI ist der Anbieter, wir verwenden nur die API") ist normalerweise falsch für das System, das Sie tatsächlich verkaufen.
Warum Käufer das fragen
Der AI Act weist unterschiedliche Transparenzpflichten unterschiedlichen Rollen zu. Unter Article 50 steht die Offenlegung, dass eine Person mit einem AI-System interagiert (50(1)) und die maschinenlesbare Markierung von synthetischen Inhalten (50(2)) im Zusammenhang mit dem Anbieter; die Offenlegungspflichten für Emotionserkennung (50(3)) und Deepfakes (50(4)) sitzen bei der AusbringerIhr Käufer wird ein Deployer Ihres Produkts sein, also müssen sie vor der Unterzeichnung wissen, welche Aufgaben Sie abdecken und welche auf ihnen landen. Diese Verpflichtungen gelten ab 2 August 2026 und wurden vom Digital Omnibus nicht verschoben. Ein Anbieter, der nicht sagen kann, wer der Anbieter ist, kann nicht sagen, wer was schuldet - und Käufer-Rechtsteams lesen das als Risiko.
Die Regel, die die Antwort entscheidet: die Anbieterdefinition, Article 3(3)
Hier ist der Teil, der leicht zu übersehen ist. Die Rolle wird durch die Definition in Article 3(3): der Anbieter ist derjenige, der ein AI-System entwickelt und auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt unter eigenem Namen oder eigener MarkeEin SaaS-Produkt, das GPT, Claude oder Gemini über API integriert und das Feature unter seiner eigenen Marke liefert, ist daher der Anbieter des resultierenden Systems, und die anbieterseitigen Aufgaben von Article 50 folgen dieser Rolle. Ihr Modelllieferant ist Ihr Upstream-Anbieter - und normalerweise ein Name auf Ihrer Subprozessorliste -, aber nicht der Anbieter von Ihr Produkt. Der Käufer fragt nach Ihrem Produkt. (Eine separate Neuzuweisungsregel existiert in Article 25(1)(a)–(b), um einen Namen oder eine Marke auf ein System zu setzen oder es wesentlich zu ändern, aber sie gilt nur für Systeme mit hohem Risiko und ist nicht das, was Article 50 Ihnen auferlegt.)
Die ehrliche Antwortstruktur
Drei Schritte: Nennen Sie Ihre Rolle für das System, das Sie verkaufen, benennen Sie Ihren vorgelagerten Lieferanten genau und ordnen Sie die Aufteilung der Aufgaben zwischen Ihnen und dem Kunden ab.
Illustrative Vorlage - Platzhalter in Klammern, überprüfen Sie jede Klausel mit Ihren eigenen Fakten, bevor Sie sie einreichen.
Die AI-Funktionen von [Ihr Produkt] basieren auf [Modell, z. B. Claude / GPT-4.x], das von [Modellanbieter] über die API unter einer [DPA/Unternehmensvereinbarung] bereitgestellt wird. Für die Zwecke von Regulation (EU) 2024/1689 fungiert [Ihr Unternehmen] als Anbieter des AI-Systems, das unter der Marke [Ihr Produkt] in Verkehr gebracht wird; [Modellanbieter] ist unser vorgelagerter Modelllieferant und erscheint auf unserer Subprozessorliste. Unsere Kunden agieren als Deployer von [Ihrem Produkt] in ihren eigenen Operationen. Dementsprechend sitzen die anbieterseitigen Transparenzpflichten von Article 50(1)–(2) – Offenlegung der AI-Interaktion und gegebenenfalls maschinenlesbare Kennzeichnung von synthetischen Inhalten – bei uns, und wir setzen sie durch [Offenlegungsmitteilung / Kennzeichnungsmaßnahme] um. Deployer-seitige Aufgaben unter Article 50(3)-(4), soweit relevant für die Nutzung des Kunden, sitzen mit dem Kunden; unsere Dokumentation unterstützt dies unter [Link].
Zwei Entwürfe. Erstens hat 50(1) eine gesetzliche Ausnahme, in der die AI-Interaktion für eine "Vernünftig gut informiert, aufmerksam und umsichtig" Person - wenn sie sich darauf verlassen, sagen sie es explizit; mit den eigenen standardsignalen des gesetzes kennen sie das gelände. Zweitens, wenn Ihr Produkt Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte generiert, Adresse 50(2) Markierung separat: Es hat ein Übergangsfenster bis 2. Dezember 2026 für generative Systeme, die vor 2. August 2026 auf den Markt gebracht wurden, also geben Sie Ihren aktuellen Status und Plan an und nicht ein bloßes "konform".
Der Fehler, der Deals kostet
"Der Anbieter ist OpenAI - wir sind nur ein Benutzer ihrer API." Dies ist die #1 Falle in AI Fragebögen, und es scheitert drei Möglichkeiten. Es gibt Ihre Rolle unter der Article 3(3)-Anbieterdefinition falsch an - und ein juristischer Rezensent wird sie gegen Ihr eigenes Marketing auffangen, da das Feature unter Ihrer Marke erscheint. Es weist Ihre Transparenzpflichten einer Partei zu, die sie nicht für Sie ausführen wird. Und sobald ein Rechtsanspruch im Dokument falsch ist, wird jede andere Antwort mit Argwohn erneut gelesen. Der Spiegelbildfehler existiert auch: behaupten alle Article 50-Aufgaben, einschließlich Bereitstellungsaufgaben (50(3)–(4)), die nur Ihr Kunde ausführen kann. Die glaubwürdige Antwort ist die Spaltung, genau gesagt.
Mini-FAQ
Wenn unser Produkt auf GPT oder Claude läuft, ist nicht OpenAI oder Anthropic der Anbieter?
Nicht für das System, das Sie verkaufen. Wenn Sie es unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke auf den Markt bringen, wird Ihnen die Rolle des Anbieters (Article 3(3)) und damit die Article 50(1)-2-Pflichten übertragen. Ihr Modelllieferant bleibt Ihr Upstream-Anbieter, der normalerweise auf Ihrer Subprozessorliste genannt wird.
Kann unser Unternehmen gleichzeitig Anbieter und Deployer sein?
Ja, für verschiedene Systeme: Anbieter des von Ihnen verkauften Produkts, Bereitsteller der AI-Tools, die Sie intern verwenden. Eine starke Antwort bildet jede Pflicht der Partei ab, die sie schuldet.
Wann beginnen diese Anbieterverpflichtungen zu gelten?
Article 50 gilt ab 2. August 2026 – nicht vom Digital Omnibus verschoben. Die einzige Gnadenfrist beträgt 50 (2) Markierung, bis 2. Dezember 2026 für generative Systeme, die vor 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Hochrisikoverpflichtungen laufen später, auf einem Kalender pro Route von Article 6: von 2. Dezember 2027 für Annex III Systeme und von 2. August 2028 für Annex I Systeme.
Sie sind sich nicht sicher, welche Aufgaben Ihr Feature auslöst? Führen Sie es durch die kostenloser Article 50 Checker (Sieben Fragen, keine E-Mail), lesen Sie die vollständige Rollenkarte in Wer schuldet was unter Article 50, oder starten Sie von die Methode für den gesamten AI-AbschnittDer Fragebogen ist gerade gelandet? Das erste 24-Stunden-SpielbuchAls nächstes in der Serie: Die Mensch-Aufsicht-Frage.
- Regulation (EU) 2024/1689 — Art. 50(1)–(5), Art. 113
- Regulation (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus auf AI), 8. Juli 2026, ABl. 24. Juli 2026, in Kraft 27. Juli 2026 (Hochrisikodaten verschoben auf 2. Dezember 2027 für Annex III und 2. August 2028 für Annex I; Art. 50 unverändert; 50(2) Markierung bis 2. Dezember 2026)